Kurs für die Zwischenprüfung

Der Kurs läuft parallel zu den Übungen an der Universität und vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um die Grundrechtsklausuren der Zwischenprüfung erfolgreich abzuschließen. Es werden zunächst die unabdingbaren Strukturen sowie die notwendigen methodische Kenntnisse vermittelt, um die eigentliche Klausurbearbeitung ziel- und sachorientiert vornehmen zu können. Im Anschluss werden die dabei erworbenen Kenntnisse und Instrumentarien in der Fallbearbeitung strikt entlang des Prüfungsaufbaus angewendet und eingeübt.

Fragen des Schutzbereichs, des Eingriffs und insbesondere der Rechtfertigung in all ihren Facetten(Grundrechtseinschränkungen, Inhalts- und Schrankenbestimmungen, verfassungsimmanente Schranken, sonstige Begrenzungen usw.) sowie verfassungsprozessuale Rechtsbehelfe werden eingehend jeweils en bloc behandelt. Durch zahlreiche Fallbesprechungen, die sich möglichst am Klausurstoff orientieren, wird sichergestellt, dass Sie für die Klausuren materiell wie prozessual – über ein bloßes Bestehen hinaus – gut gerüstet sind. Nebenbei nimmt der Kurs inhaltlich und methodisch auch gleich die richtigen Weichenstellungen für die weitere Examensvorbereitung vor. Die einzelnen Termine sind so gelegt, dass der Kurs vor der zweiten Klausur abgeschlossen ist.

Nächster Kursbeginn:

7 Termine, stets von 17.55 bis 21.15 h
Erster Termin: Di, 07.05.2019 (Folgetermine: Di, 14.05.2019; Mo, 20.05.2019; Di, 28.05.2019; Di, 04.06.2019; Mi, 12.06.2019; Di, 18.06.2019)

Kursleiter: RA Christian Wehowsky
Kurshonorar: 136 € *
(*  davon 50 € anrechenbar bei späterer Buchung des Kurses für die Große Übung)

Folgekurs: April/Mai 2020

Anmeldeformular: Zwischenprüfung-Anmeldung.pdf