Schön ist unsere im Moment ununterbrochene Serie von „Glücksfällen“ allerdings schon, belegt sie doch, dass in unserem Hause nicht nur intensiv, sondern auch äußerst examensnah geschult wird. So gab es für das EJS 2015/2 sogar zwei Treffer! – Vgl. für die Termine der letzten Jahre:
- EJS 2019/2 – Aufgabe 5: Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 V VwGO – eventueller Begründungsmangel nach § 80 III VwGO (zu verneinen) – Kunstfreiheit u. Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III GG) – „dritte Säule“ der Grundrechtsbegrenzungen: verfassungsimmanente Schranken und deren Konkretisierung durch Ermessensentscheidung – Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Bruchanfälligkeit der Äste schon bei leichten Sturmböen) – bauliche Anlage? (Art. 2 I 3 BayBO! Vgl. Nr. 3.3 „Kontrolle u. Vertiefung Fall 3 Baurecht) – Abgrenzung Art. 7 LStVG zu Art. 76 BayBO – Nachschieben von Ermessenserwägungen iSd § 114 Satz 2 VwGO. – Aufgabe 6: Teil 1: Der Zweckverband zweier Gemeinden (zur Trinkwasserversorgung, also eigener Wirkungskreis) erhält vom Landratsamt eine rechtsaufsichtliche, sofort vollziehbare Aufforderung zu einer bestimmten Ermessensentscheidung, ohne dass dieses Ermessen auf Null reduziert gewesen ist – – – Inhalte: erneut Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 V VwGO – Zweckverband als juristische Person antragsbefugt – unzulässiger Eingriff der Rechtsaufsichtsbehörde, die auf die Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt ist, in das Auswahlermessen des Zweckverbandes. – Teil 2: Satzungsbeschluss im Rahmen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes mit einigen formellen Mängeln (bewusste Nichtladung eines sich auf Weltreise befindlichen Verbandsrates, Beschluss entgegen einer Weisung nach Art. 33 II 4 KommZG erfolgt, eventueller Ausschluss von Verbandsräten wegen persönlicher Beteiligung et al.) – Beanstandung dieser Satzung durch Landratsamt aus formellen Gründen nebst Aufhebungsverlangen – – – Inhalte: Rechtmäßigkeitsüberprüfung eben dieser Aufsichtsmaßnahme (insbesondere unter dem Aspekt, dass „eine rechtswidrige Satzung ohnehin schon nichtig sei und damit nicht mehr aufgehoben werden könne“).
- EJS 2018/2 – Aufgabe 5: Verpflichtungsklage auf Erlass einer Nutzungsuntersagung nach Art. 76 Satz 2 BayBO, Drittschutz im Baurecht, faktisches reines Wohngebiet, Gebietsbewahrungsanspruch, Rücksichtnahmegebot – Aufgabe 6: Erwerb einer inländischen Fahrerlaubnis (anstelle einer philippinischen) nach § 31 IV FeV, Inverwahrnahme des ausländischen Führerscheins sowie dessen Vernichtung, erneute Ausstellung im Heimatstaat, Flugkosten, Klage auf Feststellung, dass Vernichtung der Heimatpapiere rechtswidrig, „Ersatz“ der Flugkosten: § 280 I BGB analog (keine Haftungsprivilegierung analog § 690 BGB), Amtshaftung (Art. 34 GG iVm § 839 I BGB), Aufopferungsgewohnheitsanspruch (enteignungsgleicher Eingriff).
- EJS 2018/1 – Aufgabe 5: Instandhaltungsverfügung nach Art. 54 II BayBO u. VzA, vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO, Rechtsnachfolge bei Verwaltungsakten, Beschwerde nach § 146 VwGO – Aufgabe 6: Unionsrecht, Diskriminierungsverbot, Anwendungsvorrang, einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO.
- EJS 2017/2 – Aufgabe 5: Meinungsstreit und Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Weisung nach Art. 9 II POG, Sicherstellung, Art. 14 I 2 GG und (fehlendes) Zitiergebot, Schadensersatz nach § 280 I BGB analog u. Art. 34 GG – Aufgabe 6: Nutzungsänderung in Asylbewerberunterkunft, Drittanfechtung, Widerruf der Nachbarunterschrift, Abstandsflächen, Rücksichtnahme und Gebietserhaltungsanspruch usw.
- EJS 2017/1 – Aufgabe 5: Kleinbus („Gemeindemobil“) als kommunale Einrichtung iSd Art. 21 GO, Änderung der Benutzungsordnung nach Antragstellung, Differenzierungsgründe iSd Art. 3 I GG, unberechtigter Ausschluss aus der Gemeinderatssitzung und kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit sowie Aufgabe 6: Potpourri durch eine Vielzahl von Problemfeldern im Umfeld von Kampfhunden.
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EJS 2016/2 – Aufgabe 6: Organstreitigkeit gemäß Art. 93 I Nr. 1 GG nach erfolgloser schriftlicher Anfrage eines fraktionslosen MdB an die BRegierung: Fragen zu Kosten einer Studie, zu Arbeitsmethoden, Qualifikationen und Namen der Mitarbeiter des beauftragten Forschungsinstituts, Begehren der Einsicht in die Studie – „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, Kontrollfunktion des Parlaments, wirksame parlamentarische Kontrolle und Demokratieprinzip (Art. 20 II 1 GG), Konkurrenz von Untersuchungsausschuss (Art. 44 GG, PUAG) und parlamentarischen Fragerechten – interne Entscheidungsfindung/Willensbildung contra abgeschlossene Entscheidungen/Ergebnisse der BRegierung. – Fall 3 und Fall 6 VerfR II.
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EJS 2016/2 – Aufgabe 5: „Betretensverbot“ von DB-Arealen und Fortsetzungsfeststellungsklage – Erledigung vor Klageerhebung – (alle Vorschriften des BPolG genannt) – geschriebene (Art. 73 I Nr. 6a GG) und ungeschriebene Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen – Freizügigkeit, Art. 11 GG – Verhältnismäßigkeit.
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EJS 2016/1 – Aufgabe 5: „Art. 28 II 1 GG auch im übertragenen Wirkungskreis!“ (BayVGH) sowie Aufgabe 6: Drittanfechtung und Fehlen eines allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruchs.
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EJS 2015/2 – Aufgabe 5: Altkleidercontainer, unerlaubte Sondernutzung, Beseitigungsanordnung nach Art. 18a BayStrWG, Ermessen und Nachschieben von Ermessenserwägungen („Vervollkommnung“, § 114 Satz 2 VwGO), Störerauswahl, Nichtigkeitsfeststellung contra Anfechtung, Hilfsantrag – und Aufgabe 6:Musikschule, kommunale Einrichtung, „Einheimischenabschlag“, Auswärtige und zugleich Unionsbürger, Diskriminierungsverbot, europarechtliche Rechtfertigung, Art. 21 I 2 GO (BVerwG, BayVGH) und Kohärenzgedanke (EuGH), verfristeter Widerspruch in Selbstverwaltungsangelegenheiten.
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EJS 2015/1 – Aufgabe 5: Versammlung auf Friedhof, Gegendemonstration, Anmeldepflicht, Bußgeldbescheid (§ 118 OWiG) – Vorbesprechung im Crashkurs sowie Klausur 585 und Fall 10 (Sicherheitsrecht).
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EJS 2014/2 – Aufgabe 6: Badeverbot an einem See wegen Unterströmungen (Sogwirkung) und tödlicher Unfälle, Sonderfall der Beanstandung einer Verordnung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im übertragenen Wirkungskreis (!), Normenkontrollverfahren, Popularklage – nahezu identischer Fall 5 (Sicherheitsrecht).
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EJS 2014/2 – Aufgabe 5: Große Kreisstadt, fachaufsichtliche Weisung (RvO), dieser widersprechender Gemeinderatsbeschluss und Beanstandung nach Art. 59 II GO, störende Werkstatt im (faktisch) reinen Wohngebiet, (fehlender) Anspruch einer Fraktion auf aufsichtliche Weisung, keine Individualansprüche gegen Gemeinde auf Nichtigkeitsfeststellung und keine Feststellungsansprüche entgegen bestandskräftig geklärter Relationen (vollständige Vorbesprechung im Crashkurs).
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EJS 2014/1 – Aufgabe 5: Photovoltaikanlage im Außenbereich, Beseitigungsverfügung und Duldungsanordnung (BayVGH-Fall aus dem Crashkurs!).
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EJS 2013/2 – Aufgabe 5: Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke an andere Personen als Kraftfahrer und deren Mitfahrer zur Nachtzeit (bloßer „Reisebedarf“ iSd Ladenschlussgesetzes), Bekanntgabe eines Bescheids per E-Mail, Aufhebung einer „Zusicherung“, Anfechtungsklage, Gleichbehandlungsgrundsatz und sachliche Differenzierungsgründe – exakte Vorbesprechung im Crashkurs! – und Aufgabe 6: Nerzzuchtfarm im Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, Erteilung der Baugenehmigung nach positivem Gutachten, Nachbaranfechtung und Klageabweisung, Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung, neues Gutachten mit im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse negativem Ergebnis, Aufhebung der Baugenehmigung nach Eintritt der Bestandskraft und Vertrauensschutz, Nutzungsuntersagung – u. a. Crashkurs sowie Fälle 9 u. 12 (Allgemeines Verwaltungsrecht) u. Fall 5 (Baurecht).
- EJS 2013/1 – Aufgabe 5: Privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (Biogasanlage), Flächennutzungsplan und (fehlende) qualifizierte Standortzuweisung, Baugenehmigung trotz Einvernehmensverweigerung, fehlende Nachbarbeteiligung, Drittanfechtung durch Eigentümer des unmittelbar an Außenbereich angrenzenden Wohngrundstückes (auch iSd Art. 66 III 3 BayBO) und vorläufiger Rechtsschutz nach § 80a III iVm I Nr. 2 VwGO, Anfechtungsfrist, Nachbarschutz und drittschützende Vorschriften: „Kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch“, Rücksichtnahmegebot, einzelfallbezogene Abwägung (Spürbarkeit und Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen, gesteigerte Duldungspflicht bei schon vorhandener Situationsbelastung, Ausgleich nachbarlicher Interessen durch Nebenbestimmungen) – u. a. Crashkurs sowie Klausuren 606, 615, 680 und Fall 12 (Allgemeines Verwaltungsrecht).
- EJS 2012/2 – Aufgabe 6: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch im Gefolge eines (teilunwirksamen) subordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages, Koppelungsverbot, vertragliche Bindung zum Erlass eines Bebauungsplans, Abwägungsdefizit, einseitigen Rückabwicklung und Treu und Glauben (spezifisch treuwidriges Verhalten: „planmäßig und absichtsvoll“ etc.), „hilfsweise“ erklärte Prozessaufrechnung – (ehemals Klausur 154 und jetzt:) Fall 2.2 (unter „ad VII“ – Recht der öffentlichen Sachen) sowie Fall 2 und Fall 9 (Baurecht).
- EJS 2012/1 – Aufgabe 5: Kampfhund, sicherheitsrechtliche Maßnahmen der Verwaltungsgemeinschaft, übertragener contra eigener Wirkungskreis („örtliche Polizei“ iSd 83 I BV?), Versagung der Erlaubniserteilung, Abgabeverfügung, intendiertes Ermessen, Verhältnismäßigkeit, sofortige Vollziehungsanordnung (Verwaltungsakt?), Verpflichtungsklage und Antrag nach § 80 V VwGO etc. – (ehemals Klausur 537 und jetzt:) Fall 1 und Fall 4 Sicherheitsrecht sowie Kontrolle und Vertiefung Fall 4 Sicherheitsrecht! (Auszug) – und Aufgabe 6: Anfechtung eines Verkehrsschilds, Allgemeinverfügung, öffentliche Bekanntgabe nach StVO, insbesondere: Anfechtungsfrist (bloßes potentielles oder konkretes Betroffensein des jeweiligen Verkehrsteilnehmers?), „erinnernde Funktion“, Problematik des „nicht nachhaltigen“ Betroffenseins, Verkehrsschild gegenüber juristischer Person, Verkehrsschild als Dauerverwaltungsakt und prozessuale Konsequenzen, Nachschieben von Gründen – hier: Ermessenserwägungen (§ 114 Satz 2 VwGO: „Vervollkommnung“), Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde etc. – Klausur 212 (Teil III) und Klausur 135 (Teil I)!
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EJS 2011/2 – Aufgabe 6: Nebenbestimmungen contra Modifikationen, (echte) Auflage, Teilanfechtung, Rechtmäßigkeit der Absicherung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit etc. – Klausur 671!
- EJS 2011/1 – Aufgabe 6: Friedhofsatzung, Zulassung bloßer Grabmale, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, örtliche Angelegenheiten, Ausfertigung und Bekanntmachung einer Satzung, Normenkontrollverfahren etc. – Klausur 423!
- EJS 2010/2 – Aufgabe 5: „Gefährderanschreiben“, weitere polizeiliche Maßnahmen, nachträgliche Feststellung, Entschädigung etc. – Klausur 507!
- EJS 2010/1 – Aufgabe 5: Drittschutz im Baurecht, Nachbaranfechtung, faktisches Baugebiet, „Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets“ etc. – Klausur 606!
- EJS 2009/2 – Aufgabe 6: „Der Apotheker in seiner Apotheke“ (Betriebserlaubnis für Kapitalgesellschaft, Fremdbesitzverbot, Niederlassungsfreiheit etc.) – Klausur 848!
Natürlich sind wir bestrebt, diese Serie nicht abreißen zu lassen!
Das gilt selbstverständlich auch für die Kurse des Zweiten Juristischen Staatsexamens (vgl. hierfür direkt unter Kursangebote „Referendarkurs“).