Zweites Juristisches Staatsexamen

Referendarkurs

Ein durchdachtes Konzept: Zielsetzung dieses Kurses ist es nicht nur, die im Zweiten Staatsexamen neuen Stoffgebiete in formaler (z.B. Bescheidtechnik, Ausgangsbescheid, Urteile und Beschlüsse, Gerichtsbescheid, Kostenentscheidungen, vorläufige Vollstreckbarkeit, sämtliche unterschiedliche Tenorierungen in Bescheiden und Urteilen, richterliche Vollstreckung usw.) und materieller Hinsicht (vor allem: Immissionsschutzrecht, Bauleitplanung, insbesondere auch Sicherungsinstrumente, einfachgesetzliches Recht der Freiheitsentziehung – PAG, FamFG, GVG -, gesamtes Verwaltungsvollstreckungsrecht, öffentlich-rechtliche Vollstreckung usw.) zu vermitteln, sondern auch das aus dem Ersten Staatsexamen bekannte Grundwissen wieder aufzufrischen, zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Denn nur dann ist eine tragfähige Basis vorhanden, auf der man den gesamten Zusatzstoff aufbauen kann.

Der gesamte Prüfungsstoff des Zweiten Staatsexamens wird systematisch binnen eines halben Jahres in der Reihenfolge – Kommunalrecht, Vollstreckungsrecht, Sicherheitsrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen, Baurecht, Immissionsschutzrecht sowie Europarecht – präzise, fundiert und sehr anschaulich anhand von einprägsamen Fällen sowie zahlreichen textlichen und graphischen Übersichten vorgestellt und eingeübt. In allen Rechtsgebieten wird dabei stets ein Hauptaugenmerk auf Verwaltungsprozessrecht gelegt, so dass sich die in diesem Bereich für das Staatsexamen nötige „Routine“ en passant einstellt. Dabei sind allen voran die für das Zweite Staatsexamen zusätzlich relevanten besonderen prozessrechtlichen Problemfelder, wie z.B. Erledigung im Verwaltungsprozess (die ganz anders läuft, als im Zivilprozess) oder rügeloses Einlassen im Verwaltungsprozess, die altruistische Verbandsklage, Prozessgrundsätze und ihre praxisspezifischen Eigenheiten (in bestimmten Fällen doch kein Untersuchungsgrundsatz!), Berufung und Beschwerde, Tenorierung in der 1. und 2. Instanz, Problem des maßgeblichen Zeitpunkts für die richterliche Entscheidung und natürlich auch Finessen wie Nachschieben von Gründen ausführlich und vollständig berücksichtigt.

In den Kursunterlagen sind die stets weit über 100 aktuellen Entscheidungen des zweimal jährlich stattfindenden und permanent überarbeiteten/aktualisierten neuen Crashkurses eingearbeitet. Die Auswahl dieser Entscheidungen ist dabei äußerst examensnah: Bereits für die ersten Termine wurde auf diese Weise sowohl eine Aufgabe des EJS (2011/2 Aufgabe 6) als auch des ZJS (2011/2 – Aufgabe 10) anhand zweier ganz neuer BayVGH-Entscheidungen vollständig „vorbesprochen“. Dies hat sich von Termin zu Termin so fortgesetzt: Denn auch in den Terminen EJS 2012/1 (Aufgabe 6), EJS 2012/2 (Aufgabe 6), EJS 2013/1 (Aufgabe 5) und EJS 2013/2 (Aufgaben 5 und 6) sowie ZJS 2012/1 (sogar mit zwei Aufgaben: 8 und 10), ZJS 2012/2 (Aufgabe 10: Sicherstellung von Kraftfahrzeugen sog. „Hardcore-Raser“), ZJS 2013/1 (alle drei Aufgaben!! – Aufgabe 8: Biogasanlage im Außenbereich / Einvernehmensverweigerung, Nichtersetzung [Art. 67 BayBO], drittbezogene Amtspflichten für Gemeinde oder Freistaat? – Aufgabe 9: Widmungsänderung einer öffentlichen Einrichtung zulasten antragstellender politischer Partei [nur für die Zukunft!], Bürgerbegehren und Unionsbürger u.v.m. – und Aufgabe 10: „Sternwarte“-Entscheidung des BayVGH) sowie ZJS 2013/2 (Aufgabe 8 – u.a.: Abschleppen am Flughafen, hinterlassene Mobilfunknummer etc. – Aufgabe 9: Wirksamkeit eines Bebauungsplans, „Einheimischenmodell“ – Aufgabe 10: Bestellung zum vereidigten Sachverständigen – Altersgrenze 68) traf man auf Problemkreise, die anhand neuer Entscheidungen gänzlich durchdacht und vorbesprochen waren.
Die Crashkurstermine liegen stets im Januar/Februar und Juli/August eines jeden Jahres (Näheres unter Aktuelle Rechtsprechung (Crashkurs) sub Kursangebot).

Zusätzlich sind in diesem Kurs eine Reihe von Klausuren auf Examensniveau enthalten, die zu schreiben sind und sehr individuell korrigiert werden. – Sie werden sich in der öffentlich-rechtlichen Klausurenlandschaft einfach wohl fühlen!

Nächster Kursbeginn:

Ab Donnerstag, 28. September 2023 – jeweils 17.30-21.30 h
circa 28 Termine
Kursleiter: RA Christian Wehowsky
Kurshonorar:
– 98 € (mtl. / je 4 Termine, insgesamt 686 €) oder
– 616 € einmalig (Frühbucherangebot: entspricht 88 € mtl. / je 4 Termine) bei Zahlung vor Kursbeginn bzw. nach erstem Termin

 

Anmeldeformular: Ref’kurs ZJS 2023-2